Bildungspaket

Mitmachen möglich machen

Ab 2011 sollen bei Kindern und Jugendlichen sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt werden.

Es stehen folgende Teilhabeleistungen zur Verfügung:

  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderungkosten
  • Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen
  • eintägige oder mehrtätige Schulausflüge
  • Ausflüge von Kindertageseinrichtungen (KiTa)
  • Lernförderung
  • soziale und kulturelle Teilhabe (z.B.: Sportverein, Musikschule)


Genaue Informationen und Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Hinweisblättern:

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

An wen wende ich mich?

Ich beziehe Alg2/ Hartz IV/ Sozialgeld nach dem SGB II
Als Empfänger/in von Arbeitslosengeld 2/ Hartz IV/ Sozialgeld wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle des Jobcenters Ostholstein. Den benötigten Antrag finden Sie hier:
Ich beziehe Kinderzuschlag oder Wohngeld

Bitte wenden Sie sich an den Kreis Ostholstein , Fachdienst Soziale Hilfen.
Sie können auch bei der für Sie zuständigen Familienkasse oder Wohngeldbehörde für Sie nachfragen.
Den benötigten Antrag erhalten Sie von dort oder können auch den angefügten Vordruck verwenden:

Ich beziehe Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Bitte wenden Sie sich an die Stelle, von der Sie auch die laufenden monatlichen Leistungen erhalten.
Den benötigten Antrag erhalten Sie von dort oder können auch den angefügten Vordruck verwenden:

Ich möchte Leistungen anbieten und benötige mehr Informationen

Für die Abrechnung von Gutscheinen für Mittagsverpflegung oder für Teilhabe ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Ostholstein Voraussetzung.

Wenn Sie Fragen haben, schicken Sie uns gerne eine E-Mail an bildungspaket@kreis-oh.de  .
Auskünfte erteilen Ihnen auch Frau Sabine Schröder vom Kreis Ostholstein (04521/ 788427) oder Herr Dirk Groke vom Jobcenter Ostholstein (04361/ 512451).


Als weitere Möglichkeit können Sie sich mit dem unten eingestellten Vordruck für die Abrechnung von Gutscheinen anmelden.
Das ausgefüllte Anmeldeformular können Sie an bildungspaket@kreis-oh.de  oder an die FAX-Nummer 04361/ 512471 senden. 

Die Leistungen können ab sofort beantragt werden.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Den Schulbedarf und die Schülerbeförderungskosten erhalten Sie als Geldleistung.

Alle anderen Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht.

  • Es wird direkt an den jeweiligen Anbieter der Leistungen gezahlt (z.B. bei Klassenfahrten an die Schule).
  • Sie erhalten einen Gutschein (z.B. für die Mittagsverpflegung).

Werden die Leistungen auch rückwirkend erbracht?

Bitte beachten Sie folgende Fristen, wenn Sie Leistungen noch rückwirkend für die gesamte Zeit ab 1. Januar 2011 beantragen möchten:

  • Wenn Sie Arbeitslosengeld II/Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, müssen Sie bis zum 30. Juni 2011 einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen.
  • Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, hatten Sie dafür bislang einen Monat länger Zeit, nämlich bis zum 31. Mai 2011. Diese Frist ist ebenfalls bis zum 30. Juni 2011 verlängert.


Hinweis:
Für die rückwirkende Gewährung der Leistungen für die Zeit vor dem 1. April 2011 gelten teilweise besondere Regelungen. Wenn beispielsweise Ihr Kind an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilgenommen hat, wird für die Zeit von Januar bis März 2011 kein Gutschein ausgegeben. Statt dessen erhalten Sie eine Geldleistung in Höhe von 26, - € monatlich. Bitte fragen Sie bei Ihren Ansprechpartnern nach.