Für potentielle Bürgerarbeiter
Bürgerarbeitsplätze im Jobcenter-Ostholstein
- Es können bis zu 337 sozialversicherungspflichtige Bürgerarbeitsplätze (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) bei gemeinnützigen Trägern und öffentlichen Einrichtungen geschaffen werden
- Die Tätigkeit der BürgerarbeiterInnen muss zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und darf keine regulären Arbeitsplätze verdrängen.
Beispiele wären:
- Beschäftigung in verschiedenen Bereichen der Sozialkaufhäuser
- Begleitservice in Öffentlichen Verkehrsmitteln
- Energiesparberatung für Bedürftige
- Einsatz in Natur- und Umweltschutzprojekten
- Schul- und Gemeindeassistenten
Arbeitszeit 30 Wochenstunden (alternativ auch 20 Wochenstunden)
Bruttoarbeitsentgelt mindestens 900 Euro (bei 20 Wochenstunden mindestens 600 Euro)
Fort- und Weiterbildungsangebote während der Teilnahme
Haben Sie Interesse am Projekt Bürgerarbeit? Sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner an, ob für Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Projekt Bürgerarbeit erfüllt sind



