Für potentielle Bürgerarbeiter

Bürgerarbeitsplätze im Jobcenter-Ostholstein

  • Es können bis zu 337 sozialversicherungspflichtige Bürgerarbeitsplätze (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) bei gemeinnützigen Trägern und öffentlichen Einrichtungen geschaffen werden
  • Die Tätigkeit der BürgerarbeiterInnen muss zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und darf keine regulären Arbeitsplätze verdrängen.

 

Beispiele wären:

  • Beschäftigung in verschiedenen Bereichen der Sozialkaufhäuser
  • Begleitservice in Öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Energiesparberatung für Bedürftige
  • Einsatz in Natur- und Umweltschutzprojekten
  • Schul- und Gemeindeassistenten

 

Arbeitszeit 30 Wochenstunden (alternativ auch 20 Wochenstunden)

Bruttoarbeitsentgelt mindestens 900 Euro (bei 20 Wochenstunden mindestens 600 Euro)

Fort- und Weiterbildungsangebote während der Teilnahme

 

Haben Sie Interesse am Projekt Bürgerarbeit? Sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner an, ob für Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Projekt Bürgerarbeit erfüllt sind