Förderhinweise
Vor Abschluss (mündlich oder schriftlich) eines Arbeitsvertrages muss der Antrag beim Jobcenter gestellt werden.
Arbeitgeber, die einen beim Jobcenter Ostholstein gemeldeten Arbeitsuchenden einstellen, können unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder - u.a. auch bekannt als Eingliederungszuschuss - in Anspruch nehmen.
Wesentliche Grundlage für eine ev. Gewährung von Zuschüssen sind z.B. der Einarbeitungsaufwand des Arbeitgebers oder auch Vermittlungshemmnisse, die in der Person des Arbeitsuchenden begründet sind.
Unrelevant dagegen sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers. Diese begründen keine Förderung.
Die genaue Förderhöhe kann Ihnen der persönliche Ansprechpartner nennen, der für die Betreuung des Arbeitsuchenden zuständig ist. Sollten Ihnen der Name dieses Ansprechpartners nicht bekannt sein, genügt ein Anruf beim Jobcenter.
Sollten Sie noch auf der Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter sein, können wir Ihnen im Rahmen unserer bewerberorientierten Arbeitsvermittlung bei Bedarf eine gezielte Auswahl an Bewerbern vorstellen.
Bundesprogramm „Perspektive 50plus"
Eine weitere Fördermöglichkeit gibt es über das Bundesprogramm „Perspektive 50plus", für die Einstellung von erfahrenen und zuverlässigen Mitarbeitern in den besten Jahren.
Näheres hierzu finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik „Perspektive 50plus" - Vorteile für Arbeitgeber, wo Sie auch Ihre Ansprechpartner für Fragen hierzu finden.
Eine Förderung im Programm 50plus ist möglich für Teil- und Vollzeit-Verträge, auch für Saisonarbeit und befristete Tätigkeiten . Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Profitieren Sie von der Erfahrung unserer „Best-Ager" und erhalten Sie zusätzlich für die Einarbeitungszeit eine einmalige Fördersumme.



